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Freue Dich darüber, wenn Deine Kinder und Enkel lustig, fröhlich und ausgelassen sind. Denke aber bitte daran, dass andere Gartenfreunde einen Anspruch auf Ruhe haben.
Anlagewege und Parkplätze dürfen zu Spielzwecken nicht benutzt werden. So bestimmt es die Gartenordnung .
Das Fahren mit Kfz. aller Art ist auf den Wegen der Kleingartenanlage nur zur Be – und Entladen erlaubt.
Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Die Gartenordnung gilt auch für Deine Familienangehörigen und Gäste!
Deine ehrenamtliche tätige Verwaltung ist zur Überwachung der Einhaltung von Satzung, Gartenordnung etc. verpflichtet; habe bitte Verständnis für ihre Anordnungen und
Weisungen, besser noch, unterstütze sie dabei!